KC MSV - Mit Stolz vorbei - Statuten
KC MSV - Mit Stolz vorbei

 

Satzung Kegelclub „Mit Stolz vorbei“
2010
 
§1 Zweck, Name, Sitz, Geschäftsjahr
 
Der Kegelclub „Mit Stolz vorbei“ ist ein Verein zur Pflege des Kegelsports. Er hat seinen Sitz in Senden-Ottmarsbocholt. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
 
§2 Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft
 
1)    Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist, dass sich die Antragstellerin zur Einhaltung der Satzungsbestimmungen verpflichtet.
2)    Ein neues Mitglied ist nach zweimal Gastkegeln aufgenommen, wenn kein anderes Mitglied dagegen stimmt. Abgestimmt wird in Abwesenheit des Bewerbers. Die max. Mitgliederzahl beträgt 11.
3)    Die Mitgliedschaft endet durch Tod, mündliche Austrittserklärung oder Ausschließung. Ein Mitglied kann jederzeit seinen Austritt durch mündliche Erklärung an den Vorstand erklären. Die Ausschließung ist zulässig, wenn das Mitglied schuldhaft in grober Weise die Interessen des Vereins verletzt. Ein Mitglied ist ausgeschlossen, wenn bei der Mitgliederversammlung niemand dagegen stimmt.
4)    Ein Mitglied hat nach Beendigung der Mitgliedschaft keinen Anspruch auf das Vermögen des Vereins. Alle noch offenen Schulden müssen beglichen werden. Verliert ein Mitglied ohne eigenes Verschulden die Mitgliedschaft, so steht ihm die Hälfte seines derzeitigen Anteils des Vermögens zu.
 
§3 Vorstand
 
1)    Die Geschäfte des Vereins werden vom Vorstand geführt, der aus der 
Kegelmama und der Kassiererin besteht. Bei Verhinderung der Kegelmama wird diese durch die Kassiererin vertreten.
2)    Die Mitglieder des Vorstandes werden jeweils in der Mitgliederversammlung
für die Dauer eines Jahres gewählt. Der Vorstand bleibt jedoch solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist. Die Wiederwahl eines Vorstandsmitgliedes ist zulässig.
 
§4 Mitgliederversammlung
 
1)    Die Mitgliederversammlung des Vereins findet jeweils am ersten Freitag im  
Juni eines Geschäftsjahres statt. Die Mitgliederversammlung beschließt insbesondere über: A) die Festsetzung der Beiträge/Strafen, B) die Wahl und Abberufung von Vorstandsmitgliedern, C) den Ausschluss eines Mitgliedes, D) die Auflösung des Vereins und die Verwendung des Vereinsvermögens.
2)    Außerordentliche Mitgliederversammlungen müssen einberufen werden, wenn 
mindestens die Hälfte der derzeitigen Mitglieder dies verlangt.
3)    Beschlüsse in den Mitgliederversammlungen sind gültig, sobald 2/3 des
gesamten Kegelclubs dafür stimmen.
4)    Mitgliederversammlungen können einberufen werden, um über die Aufnahme
oder den Ausschluss eines Mitgliedes zu entscheiden.
 
§5 Auflösung des Vereins
1)    Die Auflösung des Vereins bedarf des Beschlusses mit einer Mehrheit von 2/3
des gesamten Kegelclubs.
 
§6 Strafen, Vereinbarungen
1)    Der Grundbetrag beträgt 8 Euro. Er ist unter anderem für die Kegelbahn.
2)    Die Getränke werden auf einen Gemeinschaftsdeckel geschrieben (Fahrer sind von dieser Regel ausgeschlossen) und nach dem Kegeln aus der Kegelkasse an den Gastwirt gezahlt. Beim nächsten Kegeln werden die Getränke anteilig an die Kassiererin zurück Gezahlt.
3)    Fehlen:
entschuldigt (Abmeldung mit plausiblem Grund bis zum Freitag davor beim Vorstand) : Durchschnitt der Strafen
Abmeldungen ohne plausiblem Grund werden wie unentschuldiges Fehlen behandelt.
unentschuldigt: 5 Euro + 1 Runde + Durchschnitt der Strafen
4)    Pumpenkönigin: Sie muss beim Kegeln Schärpe ODER Hut tragen, ansonsten 10 € Strafe. Auf Partys nach dem Kegeln und offiziellen Kegelveranstalltungen muss entweder Schärpe ODER Hut getragen werden. Fehlt die Pumpenkönigin beim nächsten Kegeln, muss diese dafür sorgen das der Pumpenkegel zur Kegelbahn kommt. Sonst zahlt die alte Königin die Strafe.
5)    Unentschuldigtes Zuspätkommen: je angefangene 10 Minuten: 1 Euro
6)    Das Kegel T- Shirt und die Kette sind bei allen Pflichtveranstaltungen (z.B. Generalversammlung), anzuziehen.T-Shirt Vergessen: Eine Runde.
Kette vergessen:10€
Verloren : Neu besorgen
7)    Geburtstag: Der Geburtstagsumtrunk findet genau am Geburtstag statt, wenn nicht anders vereinbart. Das Geburtstagskind bekommt von „seiner“ Person ein Geschenk von max. 15€ und eine Karte wo jeder unterschreibt. Und das Geburtstagskind zahlt eine Runde beim nächsten Kegeln

8)          Kindpinkeln: 5 Euro von jedem Mitglied
     Funkemariechen: 10 Euro von jedem Mitglied

       Schützenkönigen: 10 Euro von jedem Mitglied. 
    Wohnungseinweihung: Geschenk im Wert von 15 Euro aus der Kasse
       Junggesellinnenabschied wird vom Rest des Clubs organisiert und finanziert. 
           Geschenk zur Hochzeit (mit anschließender Feier, egal ob Standesamt oder Kirche): 25€/Person, findet vorher ein Polterabend statt 35 €/Person
 
9)    Betritt eine fremde Person die Kegelbahn ohne Grund, so kostet dies eine 
Runde.
      10) Gastkegler/innen zahlen die Getränkeumlage selbst, ihre Strafen und
            eine Runde
11) Nikolauskegeln: Nikolausmütze + Kette
12) Karnevalskegeln: mit Kostüm + Kette. Wer ohne Kostüm erscheint zahlt eine Runde.
13) Die Kegeltour findet jedes 2. Jahr (ungerade Jahre) an Pfingsten statt.
14) Der Kegelausflug findet in den geraden Jahren am 2. Wochenende im Mai statt.
 
Strafen werden beim nächsten Kegeln beglichen.
  • Pumpe: 20 cent
    Kranz: 50 cent (außer Werfer)
    Alle 9: 50 cent (außer Werfer)
    MSV: 30cent (außer Werfer)
    Lustwurf: 50 cent
    Vorsagen wer dran ist: 60 cent
    Kugel bringen, ohne zu wissen wer dran ist: 60 cent
    Kugel bringen: 60 cent
    Pumpenkegel verlieren: eine Runde, neuen besorgen & 10 Euro Strafe
    Pumpenkegel Vergessen: eine Runde
    Ü-Ei-Spiel: pro gefallenes Holz 5 cent, max. 5 Euro
    Verlorenes Spiel(für die letzten 3): 50 cent
    Band berührt: 60 cent
    3 Getränke am Platz: 1,00 Euro
    Glas kaputt: 1,00 Euro
    Glas umgekippt: 1,00 Euro
    Antrinken: 50 cent
    Handy benutzen: 2,00 Euro
    Essen/ Zigaretten auf der Bahn: 1,00 Euro
    sich selber die Kugel bringen: 5 Euro
 
Satzung Kegelclub „Mit Stolz Vorbei“                     
Ottmarsbocholt, den 04.06.2010
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